Erstinformationen

Hinweis: Sie können die Erstinformationen auf dieser Seite über folgenden Link auch dauerhaft per Download als PDF Datei speichern (Urteil EFTA-Gerichtshof vom 27.1.2010, Az. E-4/09).

Weitere rechtlich relevante Informationen finden Sie im Impressum.

Erstinformationen

Nachweis zu den Informationspflichten gem. § 11 Versicherungsvermittlerverordnung, § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung:

Anschrift zur Kontaktaufnahme

Fidelias Vertriebsservice GmbH
Mielenforster Str. 8
51069 Köln

Telefon: +49(0)221 969769-10
Telefax: +49(0)221 969769-20
E-Mail: info@fidelias.de
Internet: www.fidelias.de

Geschäftsführer: Diplom-Kaufmann Udo W. Masrouki

Handelsregister
HR Köln
HRB 78539

Zur einfachen Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte die Seite Kontakt

Status gemäß Gewerbeordnung

1. Unabhängiger Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach
§ 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 GewO (Register-Nr. D-F-142-HI11-69).

Zuständige Kammer (auch ausstellende Behörde und Aufsichtsbehörde):
Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Telefon: 0221/1640-0, Fax: 0221/1640-129, E-Mail: service@koeln.ihk.de
Homepage: www.ihk-koeln.de, Bezirke: kreisfreie Städte Köln und Leverkusen sowie Erftkreis, Rheinisch-Bergischer Kreis und Oberbergischer Kreis

2. Unabhängiger Immobilienmakler und Darlehensvermittler
mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 GewO:

​Ausstellende Behörde: Stadt Köln, Gewerbeamt

Aufsichtsbehörde: Gewerbeamt Stadt Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln.

Berufsrechtliche Regelungen für Finanzanlagenvermittler und Immobilienmakler: §§ 34c, 34f Gewerbeordnung (GewO), Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Seite www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Fidelias Vertriebsservice GmbH besitzt eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Genehmigungen nach § 34cf GewO und §34f GewO.

Beteiligung an Versicherungsunternehmen

Offenlegung:

Die Fidelias Vertriebsservice GmbH besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Investment- oder Versicherungsunternehmens. Kein Investment- oder Versicherungsunternehmen und auch kein Mutterunternehmen eines Investment- oder Versicherungsunternehmens besitzt eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital der Fidelias Vertriebsservice GmbH.

Vermittlerregister

Eingetragen im Vermittlerregister nach § 11a GewO mit Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, Registernummer D-F-142-HI11-69.

Die Eintragung kann geprüft werden bei der gemeinsamen Registerstelle Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel.: 030-20308-0 bzw. 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60/Anruf), Fax: 030-20308-1000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de, Registerabruf: http://www.vermittlerregister.info.

Anschriften der Schlichtungsstellen

Bei Fragen oder Unklarheiten stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sollten Sie sich einmal nicht optimal beraten fühlen, sagen Sie mir das deshalb bitte direkt und wir finden eine Lösung. Falls ein Anliegen auf direktem Wege wider Erwarten nicht geklärt werden kann, können Sie zusätzlich folgende außergerichtlichen Schlichtungsstellen anrufen:

Ombudsmann für Investmentfonds
Unter den Linden 42, 10117 Berlin
Homepage: Ombudsstelle Investmentfonds

Zusätzlich können Sie sich an die Aufsichtsbehörde für Kreditinstitute und Finanzdienstleister wenden:
Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin)
Lurgiallee 12, D-60439 Frankfurt
Homepage: http://www.bafin.de

Statusbezogene Information gem § 12 FinVermV (Hinweise gem. § 12a FinVermV)

Emittenten und Anbieter

Vom Finanzanlagenvermittler können Beratungs -oder Vermittlungsleistungen zu Investmentfonds erbracht werden.

Folgende Depotbanken im In- und Ausland kommen als Produktgeber, Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG), Verwahrstellen bzw. auch als sogenannte Fondsplattformen u.a. in Frage

  • Augsburger Aktienbank AG

  • DAB Bank (BNP Paribas S.A., Niederlassung Deutschland)

  • DWS Fondsplattform

  • European Bank for Financial Services GmbH

  • FIL Fondsbank GmbH (FFB)

  • Fondsdepot Bank GmbH

  • Sonstige auf Anfrage

Das Gesamtangebot der Vermittlungs-/Beratungsleistungen des Finanzanlagenvermittlers kann über 200 KVGn mit über 4.000 in- und ausländischen Investmentfonds beinhalten. Somit kann, insbesondere auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch des Anlegers, fast die gesamte Palette der in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen, offenen Investmentfonds für Endkunden berücksichtigt werden. Die Emittentenliste und Fondspalette erhält der Anleger auf einem dauerhaften Datenträger von seinem Finanzanlagenvermittler ausgehändigt.

Vergütung

Der Finanzanlagenvermittler verlangt keine direkte Vergütung vom Anleger, ggf. wird aber zusätzlich eine gesonderte Servicegebührenvereinbarung abgeschlossen. Für den Vertrieb von Finanzanlagen erhält der Finanzanlagenvermittler in der Regel von den Fondsgesellschaften und/oder den depotführenden Stellen Provisionen bzw. Courtagen aus den im Zusammenhang mit dem Kauf und der Verwaltung der Fondsanteile anfallenden Kosten und Gebühren. Der Finanzanlagenvermittler erhält von der Verwahrstelle der Fondsanteile den Ausgabeaufschlag einmalig als Agio in Prozent des Anlagebetrages sowie eine laufende Vertriebsprovision, die je nach Abrechnungsart der jeweiligen Kapitalverwaltungs-/Investmentgesellschaft in Prozent des Wertes der vom Depotinhaber gehaltenen Anteile an Fonds im Depot des Anlegers oder in Prozent der jährlichen Managementfee des jeweiligen Fonds im Depot des Anlegers berechnet wird. Die Höhe der Provisionen variiert je nach Investmentgesellschaft, Anlageschwerpunkt und Art der Fonds. Die Höhe der jeweiligen Ausgabeaufschläge sowie der sonstigen Kosten und Gebühren ergibt sich aus den betreffenden Abschnitten der Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), den Verkaufsprospekten der Kapitalverwaltungs-/Investmentgesellschaften und dem Preisleistungsverzeichnis der jeweiligen Lagerstelle und wird durch den Finanzanlagenvermittler bezogen auf die jeweilig ausgewählte Anlage gesondert ausgewiesen.

Zuwendungen

Der Finanzanlagenvermittler erhält ggf. neben Provisionen bzw. Courtagen ggf. Mehrvergütungen bei Überschreiten von Umsatzschwellen sowie ggf. auch Marketingzuschüsse oder geldwerte Leistungen wie z.B. Produktschulungen, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, kulturelle/gesellschaftliche Veranstaltungen, Überlassen von IT-Software, Verkaufsunterlagen etc.. Der Anleger stimmt zu, dass der Finanzanlagenvermittler sowie seine Kooperationspartner (insbesondere ihm zuzuordnende Mitarbeiter, Servicestellen, Maklerpools etc.), mit denen er zusammenarbeitet/kooperiert, die ihnen jeweils von Dritter Seite zufließenden Vergütungen, Provisionen/Courtagen, Gebühren und Zuwendungen in Abweichung von §§ 675, 667 BGB vereinnahmen und behalten dürfen und verzichtet auf Geltendmachung bestehender und zukünftiger Ansprüche.

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